Barrierearmut
Die Samtgemeinde Artland ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit der BITV 2.0 barrierefrei bzw. barrierearm zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierearmut gilt für die Website www.familienwegweiser-artland.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist in Teilen, aber noch nicht vollständig mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.
Momentan werden folgende Funktionen unterstützt:
- ausreichende Kontraste
- Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome,...) erfolgt bei Windows mit "STRG" und "+" und bei Apple mit "cmd" und "+".
- Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome,...) erfolgt bei Windows mit "STRG" und "-" und bei Apple mit "cmd" und "-".
- Die Inhalte der Website passen sich der Bildschirmgröße der genutzten Gerätes automatisch an (Responsivität)
- Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte
Nicht barrierefreie Inhalte:
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei nach BITV 2.0:
- In den Webauftritt eingebundene Dokumente(.pdf, .doc, etc.)
Begründung:
Die große Anzahl bereitsgestellter Dokumente hat bisher eine Übertragung in ein
barrierefreies Format niocht ermöglicht. Dokumente, die von Dritten bereitgestellt
werden liegen mitunter nicht barrierefrei vor.
- In den Webauftritt eingebundene Video- und Audioelemente
Begründung:
Die Bereitsstellung von Video- und Audiodeskriptionen konnte bislang nicht
realisiert werden.
- einige Inhalte der Website
Begründung:
Der Einsatz einfacher Sprache ist bei den sehr umfangreichen und teilweise
fachspezifischen Inhalten nicht immer möglich. An mehreren Stellen werden
bildliche Darstellungen verwendet. Diese sind nicht vollstämdig barrierefrei
darstellbar.
- Menüführung
Begründung:
Bei sehr kleinen Bildschirmen stößt das responsive Design der Website an seine
Grenzen.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben Hinweise und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit für uns? Bitte wenden Sie sich an die entsprechenden Ansprechpersonen:
Behindertenbeauftragter der Samtgemeinde Artland
N.N.
Tel.: 05431/182-117
E-Mail:
oder wenden Sie sich an
Samtgemeinde Artland
Gleichstellungsbeauftragte Hildegard Brockhaus
Markt 1
49610 Quakenbrück
Tel.: 05431/182-401
E-Mail:
Durchsetzungsverfahren/Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Webauftritt einer unzureichenden barrierearmen Gestaltung unterliegt und Ihnen die oben genannten Ansprechpersonen nicht weiterhelfen konnten, können Sie bei der Schlichtungsstelle einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertenhleichstellungsgesetzes (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle ist eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Beinderungen in Niedersachsen. Sie hat nach §9d NBGG die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Mneschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4010
E-Mail:
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierearmut
Diese Erklärung wurdse am 21.11.2022 erstellt.