Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Besondere Lebenslagen

 

 

Kindeswohl

Für die Kommunen des nördlichen Landkreises Osnabrück hat der Schutz der Gesundheit und der Entwicklung von Kindern besondere Bedeutung. Um das Bewusstsein für dieses Thema zu stärken und gleichzeitig Handlungsmöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger aufzuzeigen, sollten sie eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, sind im folgenden Bedürfnisse der Kinder, Formen von Kindeswohlgefährdung, wichtige Beratungsstellen, Notfallnummern, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aufgeführt.

 

Was Kinder brauchen[1]

Kinder benötigen Lebensbedingungen, die ihre körperliche, seelische und geistige Entwicklung unterstützen und fördern. Ihre Grundbedürfnisse müssen erkannt werden und diese sind zu erfüllen: 

Zu den körperlichen Bedürfnissen von Kindern gehören:

  • genug Nahrung und Flüssigkeit 

  • ein regelmäßiger Schlaf-Wach-Rhythmus 

  • Körperpflege

  • Gesundheitsfürsorge 

  • Körperkontakt

     

Darüber hinaus haben Kindern natürlich auch emotionale Bedürfnisse:

Kinder brauchen die Fürsorge von verlässlichen Bezugspersonen. Besonders Säuglinge und Kleinkinder sind auf Menschen angewiesen, die ihre Signale verstehen und schnell darauf reagieren.

  • Kinder brauchen Schutz. Dazu gehört nicht nur der Schutz vor Gewalt, sondern auch Schutz vor Gefahren und Krankheiten. Dies kann beispielsweise durch Kleidung geschehen, die dem Wetter angemessen ist, durch Aufsicht und durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen.

  • Kinder brauchen Förderung und Ermutigung, um selbstständig zu werden und Glauben an sich selbst zu entwickeln.

  • Sie benötigen Wertschätzung und emotionale Verbundenheit.

  • Sie möchten sich als wichtigen Teil einer Gemeinschaft erleben.

 

  

©Yanadjana Envato

copyright Yanadjana Envato

 


 

Kindeswohlgefährdung

Das Wohl eines Kindes kann gefährdet sein, wenn es von Erwachsenen in seiner Nähe schlecht behandelt wird. Wenn sie etwas tun, was dem Jungen oder Mädchen schadet. Oder wenn sie etwas unterlassen, was das Kind für seine Entwicklung dringend braucht. Dabei ist es nicht wichtig, ob dies bewusst und gezielt geschieht, oder unabsichtlich oder aus Unwissenheit. 

 

Formen der Vernachlässigung[1]

Körperliche Vernachlässigung ist zum Beispiel: 

  • Ein Kind bekommt nicht genug zu essen oder zu trinken.

  • Die Kleidung ist nicht dem Wetter angemessen.

  • Körperpflege und medizinische Versorgung reichen nicht aus.

     

Emotionale Vernachlässigung kann folgendes beinhalten:

  • Ein Kind erfährt nur wenig oder keine Geborgenheit.

  • Aufmerksamkeit und Wertschätzung sind die Ausnahme.

     

Beispiele für unzureichende Aufsicht:

  • Ein Kind bleibt allein zu Hause, auch wenn es noch sehr jung ist.

  • Ein Kind bleibt bis spät abends allein draußen. 

  • Das Kind hält sich an Orten auf, an denen es nicht sicher ist.

     

Ob ein Kind vernachlässigt wird oder nicht, lässt sich manchmal schwer entscheiden. Auch wenn ein Kind schmutzig ist, muss nicht unbedingt dessen Wohl gefährdet sein. Wichtig ist die Frage, ob aus einer Situation eine Gefahr, oder Gesundheitsbeeinträchtigung folgen kann. 

 

Formen von Gewalt[2]

Gewalt an Kindern kann sich in verschiedenen Formen zeigen:

  • Körperliche Gewalt (Schlagen, Tritte, Stiche, Vergiftungen…)

  • Seelische Gewalt (Ablehnung des Kindes, Drohen, Ignorieren, Überforderung…)

  • Sexualisierte Gewalt (erotisch motivierte Küsse, Berühren der Geschlechtsorgane, jegliche Form von Sexualverkehr, Selbstbefriedigung vor dem Kind, anzügliche Beleidigungen, unangemessene Gespräche über Sexualität, zeigen von Pornographie…) Hierbei werden die Machtposition und die Abhängigkeit von Kindern ausgenutzt um eigene Bedürfnisse zu befriedigen. Kinder werden i.d.R. zur Geheimhaltung gedrängt. Nähere Informationen finden Sie hier:

    https://beauftragte-missbrauch.de/themen/definition/definition-von-kindesmissbrauch

  • Häusliche Gewalt (alle Formen von Gewalt zwischen Erwachsenen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, bzw. eine Beziehung miteinander führen)

  • Weibliche Genitalverstümmelung (alle Verfahren, bei denen die Genitalien von Frauen und Mädchen verletzt werden) Dies ist neben einer Kindeswohlgefährdung in Deutschland ein Straftatbestand.


 

Kinderschutz/Hilfen

Sollten Sie sich als Privatperson um ein Kind sorgen, so wenden Sie sich bitte auf jeden Fall an Fachkräfte! Teilen Sie Ihre Sorge und den Anlass hierfür mit. 


In akuten Gefährdungssituationen wenden Sie sich bitte an die Polizei
Notruf 110

 

Wenden Sie sich bei Fragen an die unten aufgeführten Unterstützungs- und Beratungsangebote: 

 

Fachdienst Jugend – Sozialraum 1 Quakenbrück
(Zuständig für Samtgemeinde Artland und Samtgemeinde Fürstenau)
Lange Str. 59 
49610 Quakenbrück
Tel. 0541/501-941-0
 

 

Kontakt Fachdienst Jugend - Landkreis Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Tel.: 0541/501-3194
E-Mail:
 

 

Kinderschutzbund Orts- und Kreisverband Osnabrück e.V.

Der Kinderschutzbund Osnabrück und das dortige Kinderschutzzentrum hat die Aufgabe der Gestaltung des Kinderschutzes in Stadt und Landkreis Osnabrück. Hierzu werden verschiedene Projekte, Maßnahmen und Angebote umgesetzt (z.B. Beratungsstellen gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern, Familienhebammen etc.)


Goethering 5
49074 Osnabrück
Tel.: 0541/33 03 6 – 0
E-Mail:
https://www.kinderschutzbund-osnabrueck.de/


Weitere Angebote/ Kontaktstellen:

 

 

Kinderrechte 

 Kinderrechte 

copyrightYuriArcursPeopleimages

Vor mehr als 25 Jahren hat die UNO die UN-Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet. Deutschland gehörte zu einem der ersten Staaten, die die Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben. In der Konvention sind die Rechte der Kinder definiert, denn die Kleinsten und Jüngsten unserer Gesellschaft sind besonders zu schützen.

 

Wesentliche Punkte der Konvention sind:

  • Schutz der Privatsphäre

  • Kinder- und Jugendschutz beim Zugang zu Medien

  • Gesundheitsvorsorge

  • Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung

  • Soziale Sicherheit

  • Recht auf Bildung

  • Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben

 

Nähere Informationen zur Kinderrechtskonvention und dessen Artikel finden Sie unter folgendem Link:

https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention

 

Kinderrechte-Koffer

Der kleine Koffer ist ausgestattet mit Büchern und Spielen zum Thema Kinderrechte. Thematisch umfasst er unter anderem Folgendes:

  • Verschiedene Länder, Kulturen und Kinder

  • Was ist Rassismus? Warum ist Toleranz so wichtig?

  • Mut und Selbstvertrauen, lernen "Nein" zu sagen (Stichwort Gewalt)

  • Gleich und doch anders sein (bspw. auch das Thema Beeinträchtigungen)

  • Demokratie

     

Mit diesen Materialien kann das Thema „Kinderrechte“ und dessen Bedeutung für verschiedene Lebensbereiche mit Kindern erarbeitet werden.

Eine kostenlose Ausleihe ist für einen bestimmten Zeitraum für Kindertagesstätten, Grundschulen, Vereine und weitere Institutionen möglich. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Frau Brockhaus (05431/182-555, )

Eine Mitmachaktion der unicef für Schulen finden Sie hier: 

https://www.unicef.de/informieren/einsatz-fuer-kinderrechte/schulaktion

 

Weltkindertag

Jährlich am 20.09. wird der Weltkindertag gefeiert. Verschiedene Institutionen machen mit Aktionen und Feiern auf die Rechte der Kinder aufmerksam. 2024 feiert der Weltkindertag sein 70. Jubiläum. 

 

 

 

Alleinerziehende

(Wieder-) Einstieg ins Berufsleben - telefonisch, per Mail oder per Video-Call

gefördert durch die Deutsche Postcode Lotterie

Unterstützung für Alleinerziehende bei:

  • der Stellensuche

  • dem Erstellung einer Bewerbung

  • der Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch

  • der Organisation der Kinderbetreuung

  • ....

Verband alleinerziehender Mütter und Väter

Landesverband Niedersachsen e.V.

Telefon 0541/2023885

E-Mail 

 

Therapeutische Hilfen

Kinderzentrum im Artland 

Familienberatungsstelle, Diagnostik, Frühförderung, Therapie, Elternkurse

Katja Ottens

Im Wiesengrund 1

49610 Quakenbrück

Tel.: 05439/941924

 

indigus Gesundheitszentrum 

Ergotherapie, Logopädie, Lerntherapie, Psychomotorik, Physiotherapie…

Vehnweg 2-4

49624 Löningen 

Tel. 05432/1872

Webseite

Praxis für Ergotherapie

Ulrike Heile

Wohldstr. 10

49610 Quakenbrück

Tel.: 05431/906036

E-Mail:

Webseite

 

Laureen de Vries

Am Bahnhof 1

49610 Quakenbrück

Tel.: 05431/904760

E-Mail:

Webseite

 

Therapiezentrum der Heilpädagogischen Hilfe

Beratung und Therapie bei Asperger-Syndrom, autistischen Störungen und anderen tiefgreifenden Entwicklungsstörungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

 

Andrea Wellmann

Am Holzplatz 2

49593 Bersenbrück

Tel. 05439-9469-11

Webseite

Psychologische Beratungsstelle -  Diözese Osnabrück

Für Eltern, Kinder und Jugendliche, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Hasestr. 5

49593 Bersenbrück

Tel.: 05439 13 90

 

Psychotherapeutische Praxis Am Bahnhof

Am Bahnhof 1

49610 Quakenbrück

Tel.: 05431/9263350

E-Mail:

Webseite

 

 

Frühkindliche Regulationsstörungen

Kinderhospital am Schölerberg

Sprechstunde für Kinder mit frühkindlichen Regulationsstörungen

Iburger Str. 187

49082 Osnabrück

Tel. 0541/5602-0

Beratungsstellen - Soziale Beratung, Schuldnerberatung...

Diakonisches Werk des Ev.-luth. Kirchenkreises Bramsche Außenstelle Quakenbrück

Soziale Projekte, Konfliktbearbeitung, allgemeine Sozialberatung, Schuldnerberatung

Artlandstr. 14

49610 Quakenbrück

Tel. 05431/906183

 

Sozialdienst katholischer Frauen SkF

soziale Beratung, Schwangerenberatung, sozialpädagogische Familienhilfe

Bürgermeister-Kreke-Str. 3

49593 Bersenbrück

Tel.: 05439/1773

E-Mail:

Webseite

 

Büro für Behördenangelegenheiten

Unterstütztung beim Lesen, Verstehen und Beantworten von Behördenbriefen und Anträgen.

EJF-Mehrgenerationenhaus

Friedrichstr. 37a

49610 Quakenbrück

Tel.: 05431/9030143

Webseite

Migration

Fachstelle Gesellschaftliche Integration

Frau Pohlers/Frau Kellers

Markt 1 

49610 Quakenbrück

Tel. 05431/182-131 oder -130

 

integreat.app (App oder Webversion)

wichtige Informationen für Neubürger der Samtgemeinde Artland - verschiedene Sprachen einstellbar

Webseite

 

Marhaba - Treffpunkt für Frauen aus allen Ländern

IN VIA Quakenbrück

Deutschkurs, Frühstückstreff, Deutschkurs Fortgeschrittene, Spiele und Sprache...

jederzeit gerne vorbeischauen

Markt 5

49610 Quakenbrück

Tel.: 05431/904190

 

Migrationsberatung für Erwachsene

Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V.

Bürgermeister-Kreke-Straße 3

49593 Bersenbrück

Tel.: 05439/9423-0

Beratung wird tageweise auch in Quakenbrück angeboten

 

Jugendmigrationsdienst (12-27 Jahre)

Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V.

Bürgermeister-Kreke-Straße 3

49593 Bersenbrück

Tel. 05439/9423-60

Beratung wird tageweise auch in Quakenbrück angeboten

 

Sprachkurse

VHS Osnabrücker Land

Am Schölerberg 1

49082 Osnabrück

Tel. 0541/501-7777

Webseite

 

Ausländerbehörde Landkreis Osnabrück

Am Schölerberg 1

49082 Osnabrück

Tel.: 0541/501-7000

 

Häusliche Gewalt

Jeder hat das Recht auf eine Leben ohne Gewalt! Hier finden Sie Anlaufstellen, die Ihnen im Fall einer konkreten oder drohenden Gewalterfahrung Unterstützung und Beratung anbieten:

 

In einer akuten Gewaltsituation:

  1. Versuchen Sie sich in Sicherheit zu bringen (in der eigenen Wohnung, beim Nachbarn, bei Freunden...)

  2. Rufen Sie die Polizei über den Notruf - 110

  3. Lassen Sie sich bei Verletzungen ärztlich behandeln

  4. Wenden Sie sich an die Beratungs- und Interventionsstellen. Diese können Ihnen helfen einen Platz im Frauen- und Kinderschutzhaus zu finden

 

Sozialdienst katholischer Frauen SkF

Beratungs- und Interventionsstelle Bersenbrück

Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt

Bürgermeister-Kreke-Str. 3

49593 Bersenbrück

Tel.: 05439/607137

Webseite

 

Frauen- und Kinderschutzhaus

Tel.: 05439/3712

Webseite

 

Bundesweites Hilfetelefon

kostenfrei und anonym

24 Stunden an 365 Tagen erreichbar

Tel.: 116016

 

Behinderung/Teilhabe

Beratungsstelle "Haus Mittendrin"

Renate Niefeld

Franz-Hecker-Str.20

49593 Bersenbrück

­­Tel. 05439 / 60 298-88

Webseite

 

EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung)

Beratung für Menschen mit Behinderung, Menschen die von Behinderung bedroht sind, Angehörige

Gerberhof 10

49074 Osnabrück

Tel.: 0541/47055495

Flyer EUTB

Flyer EUTB Leichte Sprache

 

Finanzielle Unterstützung

Bürgergeld (zuvor Arbeitslosengeld II)

Das Bürgergeld können Sie beantragen, wenn Sie erwerbsfähig und hilfebdürftig sind.  Nähere Infos finden Sie hier:

Webseite

Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II erhalten

- müssen Sie keinen neuen Antrag stellen

- bleiben Ihre Ansprechpartner*innen beim zuständigen Jobcenter gleich

- Ihre Maßnahmen, wie Weiterbildungen, laufen wie gewohnt weiter

 

Für die Samtgemeinde Artland zuständige Stelle:

Maßarbeit kAöR-Außenstelle Bersenbrück

Am Bahnhof 15

49593 Bersenbrück

Tel.: 05439/6099-0

Wohngeld

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushaltes nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, haben Sie die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Maßgebend für die Bewilligung sind folgende Punkte:

  • Haushaltsgröße

  • Einkommen aller Haushaltsmitglieder

  • Höhe der Miete bzw. Belastung

Nähere Infos finden Sie unter:

Webseite

 

Für die Samtgemeinde Artland zuständige Stelle:

Samtgemeinde Artland

Herr Teichmann/Frau Imholte

Markt 2

49610 Quakenbrück

Tel.: 05431/182-133/-134

Bildung und Teilhabe (BuT)

Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungesgesetz oder nach dem SGB XII  erhalten, können Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Häufig werden diese Leistungen auch Bildungspaket genannt. Es können Mittel beantragt werden für

  • Klassenfahrten

  • Mittagessen in Schule, Kita oder Kindertagespflege

  • persönlichen Schulbedarf

  • Mitgliedsbeträge z.B. für den Sportverein...

     

Für die Samtgemeinde Artland zuständige Stelle:

Maßarbeit kAöR - Außenstelle Bersenbrück

Am Bahnhof 15

49593 Bersenbrück

Tel.: 05439/6099-0

Kindergeld und Kinderzuschlag

Familienkasse Niedersachsen-Bremen

Hannoversche Str. 6-8

49084 Osnabrück

Tel.: 0800-4555530 (kostenfrei)

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss kann gewährt werden, wenn Alleinerziehende vom anderen Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhaltszahlungen erhalten.

Nähere Infos erhalten Sie hier:

Webseite

 

Für die Samtgemeinde Artland zuständige Stelle:

Samtgemeinde Artland

Frau König/Frau Potthoff

Markt 2

49610 Quakenbrück

Tel.: 05431/182-148/-136

 

 

Urlaub für Familien

Land Niedersachsen fördert Urlaub für Familien 

Um Familien mit einem geringen Einkommen zu unterstützen, fördert das Land Niedersachsen Erholungsurlaube. Zuschussberechtigt sind Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind. Die Familie muss weiterhin Sozialleistungen erhalten, oder das Einkommen muss unter einer bestimmten Grenze liegen. 

 

Bezuschusst werden Erholungsaufenthalte mit mindestens 7 und höchstens 14 Übernachtungen in familiengerechten Unterkünften innerhalb Deutschlands. Der Zuschuss beträgt je Übernachtung bis zu 15€ pro Teilnehmenden. Weitere Zuschläge gibt es für Alleinerziehende, Angehörige mit Behinderung, sowie bei Übernachtungen in Familienferienstätten oder Jugendherbergen. 

 

Weitere Informationen und Beratungsstellen finden Sie hier:

https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/jugend_familie/familien_kinder_und_jugendliche/familien/hilfen_fur_familien/familienerholungsurlaub/familienerholungsurlaub-14229.html

Landkreis Osnabrück Büro für Selbsthilfe und Ehrenamt 

Am Schölerberg 1

49082 Osnabrück

 Tel. 0541/501-3128 o. 8017

Webseite