Besondere Lebenslagen
Kindeswohl
Für die Kommunen des nördlichen Landkreises Osnabrück hat der Schutz der Gesundheit und der Entwicklung von Kindern besondere Bedeutung. Um das Bewusstsein für dieses Thema zu stärken und gleichzeitig Handlungsmöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger aufzuzeigen, sollten sie eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, sind im folgenden Bedürfnisse der Kinder, Formen von Kindeswohlgefährdung, wichtige Beratungsstellen, Notfallnummern, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aufgeführt.
Was Kinder brauchen[1]
Kinder benötigen Lebensbedingungen, die ihre körperliche, seelische und geistige Entwicklung unterstützen und fördern. Ihre Grundbedürfnisse müssen erkannt werden und diese sind zu erfüllen:
Zu den körperlichen Bedürfnissen von Kindern gehören:
genug Nahrung und Flüssigkeit
ein regelmäßiger Schlaf-Wach-Rhythmus
Körperpflege
Gesundheitsfürsorge
Körperkontakt
Darüber hinaus haben Kindern natürlich auch emotionale Bedürfnisse:
Kinder brauchen die Fürsorge von verlässlichen Bezugspersonen. Besonders Säuglinge und Kleinkinder sind auf Menschen angewiesen, die ihre Signale verstehen und schnell darauf reagieren.
Kinder brauchen Schutz. Dazu gehört nicht nur der Schutz vor Gewalt, sondern auch Schutz vor Gefahren und Krankheiten. Dies kann beispielsweise durch Kleidung geschehen, die dem Wetter angemessen ist, durch Aufsicht und durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen.
Kinder brauchen Förderung und Ermutigung, um selbstständig zu werden und Glauben an sich selbst zu entwickeln.
Sie benötigen Wertschätzung und emotionale Verbundenheit.
Sie möchten sich als wichtigen Teil einer Gemeinschaft erleben.
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Kindeswohlgefährdung
Das Wohl eines Kindes kann gefährdet sein, wenn es von Erwachsenen in seiner Nähe schlecht behandelt wird. Wenn sie etwas tun, was dem Jungen oder Mädchen schadet. Oder wenn sie etwas unterlassen, was das Kind für seine Entwicklung dringend braucht. Dabei ist es nicht wichtig, ob dies bewusst und gezielt geschieht, oder unabsichtlich oder aus Unwissenheit.
Formen der Vernachlässigung[1]
Körperliche Vernachlässigung ist zum Beispiel:
Ein Kind bekommt nicht genug zu essen oder zu trinken.
Die Kleidung ist nicht dem Wetter angemessen.
Körperpflege und medizinische Versorgung reichen nicht aus.
Emotionale Vernachlässigung kann folgendes beinhalten:
Ein Kind erfährt nur wenig oder keine Geborgenheit.
Aufmerksamkeit und Wertschätzung sind die Ausnahme.
Beispiele für unzureichende Aufsicht:
Ein Kind bleibt allein zu Hause, auch wenn es noch sehr jung ist.
Ein Kind bleibt bis spät abends allein draußen.
Das Kind hält sich an Orten auf, an denen es nicht sicher ist.
Ob ein Kind vernachlässigt wird oder nicht, lässt sich manchmal schwer entscheiden. Auch wenn ein Kind schmutzig ist, muss nicht unbedingt dessen Wohl gefährdet sein. Wichtig ist die Frage, ob aus einer Situation eine Gefahr, oder Gesundheitsbeeinträchtigung folgen kann.
Formen von Gewalt[2]
Gewalt an Kindern kann sich in verschiedenen Formen zeigen:
Körperliche Gewalt (Schlagen, Tritte, Stiche, Vergiftungen…)
Seelische Gewalt (Ablehnung des Kindes, Drohen, Ignorieren, Überforderung…)
Sexualisierte Gewalt (erotisch motivierte Küsse, Berühren der Geschlechtsorgane, jegliche Form von Sexualverkehr, Selbstbefriedigung vor dem Kind, anzügliche Beleidigungen, unangemessene Gespräche über Sexualität, zeigen von Pornographie…) Hierbei werden die Machtposition und die Abhängigkeit von Kindern ausgenutzt um eigene Bedürfnisse zu befriedigen. Kinder werden i.d.R. zur Geheimhaltung gedrängt. Nähere Informationen finden Sie hier:
https://beauftragte-missbrauch.de/themen/definition/definition-von-kindesmissbrauch
Häusliche Gewalt (alle Formen von Gewalt zwischen Erwachsenen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, bzw. eine Beziehung miteinander führen)
Weibliche Genitalverstümmelung (alle Verfahren, bei denen die Genitalien von Frauen und Mädchen verletzt werden) Dies ist neben einer Kindeswohlgefährdung in Deutschland ein Straftatbestand.
Kinderschutz/Hilfen
Sollten Sie sich als Privatperson um ein Kind sorgen, so wenden Sie sich bitte auf jeden Fall an Fachkräfte! Teilen Sie Ihre Sorge und den Anlass hierfür mit.
In akuten Gefährdungssituationen wenden Sie sich bitte an die Polizei
Notruf 110
Wenden Sie sich bei Fragen an die unten aufgeführten Unterstützungs- und Beratungsangebote:
Fachdienst Jugend – Sozialraum 1 Quakenbrück
(Zuständig für Samtgemeinde Artland und Samtgemeinde Fürstenau)
Lange Str. 59
49610 Quakenbrück
Tel. 0541/501-941-0
Kontakt Fachdienst Jugend - Landkreis Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Tel.: 0541/501-3194
E-Mail:
Kinderschutzbund Orts- und Kreisverband Osnabrück e.V.
Der Kinderschutzbund Osnabrück und das dortige Kinderschutzzentrum hat die Aufgabe der Gestaltung des Kinderschutzes in Stadt und Landkreis Osnabrück. Hierzu werden verschiedene Projekte, Maßnahmen und Angebote umgesetzt (z.B. Beratungsstellen gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern, Familienhebammen etc.)
Goethering 5
49074 Osnabrück
Tel.: 0541/33 03 6 – 0
E-Mail:
https://www.kinderschutzbund-osnabrueck.de/
Weitere Angebote/ Kontaktstellen:
Kinderschutz in Niedersachsen: https://www.kinderschutz-niedersachsen.de/
Kinderschutzbund, Landesverband Niedersachsen: https://www.dksb-nds.de/startseite
Nummer gegen Kummer Kostenfreie Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche: https://www.nummergegenkummer.de/
Kinderschutzhotline – Hilfsangebote für selbst Betroffene oder Angehörige: https://kinderschutzhotline.de/course/view.php?id=12
Krisentelefone & Anlaufstellen in Notlagen:https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/krise-und-konflikt/krisetelefone-anlaufstellen
Kinderrechte
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Vor mehr als 25 Jahren hat die UNO die UN-Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet. Deutschland gehörte zu einem der ersten Staaten, die die Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben. In der Konvention sind die Rechte der Kinder definiert, denn die Kleinsten und Jüngsten unserer Gesellschaft sind besonders zu schützen.
Wesentliche Punkte der Konvention sind:
Schutz der Privatsphäre
Kinder- und Jugendschutz beim Zugang zu Medien
Gesundheitsvorsorge
Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
Soziale Sicherheit
Recht auf Bildung
Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben
Nähere Informationen zur Kinderrechtskonvention und dessen Artikel finden Sie unter folgendem Link:
https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention
Kinderrechte-Koffer
Der kleine Koffer ist ausgestattet mit Büchern und Spielen zum Thema Kinderrechte. Thematisch umfasst er unter anderem Folgendes:
Verschiedene Länder, Kulturen und Kinder
Was ist Rassismus? Warum ist Toleranz so wichtig?
Mut und Selbstvertrauen, lernen "Nein" zu sagen (Stichwort Gewalt)
Gleich und doch anders sein (bspw. auch das Thema Beeinträchtigungen)
Demokratie
Mit diesen Materialien kann das Thema „Kinderrechte“ und dessen Bedeutung für verschiedene Lebensbereiche mit Kindern erarbeitet werden.
Eine kostenlose Ausleihe ist für einen bestimmten Zeitraum für Kindertagesstätten, Grundschulen, Vereine und weitere Institutionen möglich. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Frau Brockhaus (05431/182-555, )
Eine Mitmachaktion der unicef für Schulen finden Sie hier:
https://www.unicef.de/informieren/einsatz-fuer-kinderrechte/schulaktion
Weltkindertag
Jährlich am 20.09. wird der Weltkindertag gefeiert. Verschiedene Institutionen machen mit Aktionen und Feiern auf die Rechte der Kinder aufmerksam. 2024 feiert der Weltkindertag sein 70. Jubiläum.
Therapeutische Hilfen
Kinderzentrum im Artland
Familienberatungsstelle, Diagnostik, Frühförderung, Therapie, Elternkurse
Katja Ottens
Im Wiesengrund 1
49610 Quakenbrück
Tel.: 05439/941924
indigus Gesundheitszentrum
Ergotherapie, Logopädie, Lerntherapie, Psychomotorik, Physiotherapie…
Vehnweg 2-4
49624 Löningen
Tel. 05432/1872
Therapiezentrum der Heilpädagogischen Hilfe
Beratung und Therapie bei Asperger-Syndrom, autistischen Störungen und anderen tiefgreifenden Entwicklungsstörungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Andrea Wellmann
Am Holzplatz 2
49593 Bersenbrück
Tel. 05439-9469-11
Psychologische Beratungsstelle - Diözese Osnabrück
Für Eltern, Kinder und Jugendliche, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Hasestr. 5
49593 Bersenbrück
Psychotherapeutische Praxis Am Bahnhof
Frühkindliche Regulationsstörungen
Kinderhospital am Schölerberg
Sprechstunde für Kinder mit frühkindlichen Regulationsstörungen
Iburger Str. 187
49082 Osnabrück
Tel. 0541/5602-0
Beratungsstellen - Soziale Beratung, Schuldnerberatung...
Diakonisches Werk des Ev.-luth. Kirchenkreises Bramsche Außenstelle Quakenbrück
Soziale Projekte, Konfliktbearbeitung, allgemeine Sozialberatung, Schuldnerberatung
Lötzener Str. 5a
49610 Quakenbrück
Tel. 05431/906183
Sozialdienst katholischer Frauen SkF
soziale Beratung, Schwangerenberatung, sozialpädagogische Familienhilfe
Bürgermeister-Kreke-Str. 3
49593 Bersenbrück
Tel.: 05439/1773
E-Mail:
Büro für Behördenangelegenheiten
Unterstütztung beim Lesen, Verstehen und Beantworten von Behördenbriefen und Anträgen.
EJF-Mehrgenerationenhaus
Friedrichstr. 37a
49610 Quakenbrück
Tel.: 05431/9030143
Migration
Fachstelle Gesellschaftliche Integration
Frau Pohlers/Frau Kellers
Markt 1
49610 Quakenbrück
Tel. 05431/182-131 oder -130
integreat.app (App oder Webversion)
wichtige Informationen für Neubürger der Samtgemeinde Artland - verschiedene Sprachen einstellbar
Marhaba - Treffpunkt für Frauen aus allen Ländern
IN VIA Quakenbrück
Deutschkurs, Frühstückstreff, Deutschkurs Fortgeschrittene, Spiele und Sprache...
jederzeit gerne vorbeischauen
Markt 5
49610 Quakenbrück
Tel.: 05431/904190
Migrationsberatung für Erwachsene
Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V.
Bürgermeister-Kreke-Straße 3
49593 Bersenbrück
Tel.: 05439/9423-0
Beratung wird tageweise auch in Quakenbrück angeboten
Jugendmigrationsdienst (12-27 Jahre)
Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V.
Bürgermeister-Kreke-Straße 3
49593 Bersenbrück
Tel. 05439/9423-60
Beratung wird tageweise auch in Quakenbrück angeboten
Sprachkurse
VHS Osnabrücker Land
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Tel. 0541/501-7777
Ausländerbehörde Landkreis Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Tel.: 0541/501-7000
Häusliche Gewalt
Jeder hat das Recht auf eine Leben ohne Gewalt! Hier finden Sie Anlaufstellen, die Ihnen im Fall einer konkreten oder drohenden Gewalterfahrung Unterstützung und Beratung anbieten:
In einer akuten Gewaltsituation:
Versuchen Sie sich in Sicherheit zu bringen (in der eigenen Wohnung, beim Nachbarn, bei Freunden...)
Rufen Sie die Polizei über den Notruf - 110
Lassen Sie sich bei Verletzungen ärztlich behandeln
Wenden Sie sich an die Beratungs- und Interventionsstellen. Diese können Ihnen helfen einen Platz im Frauen- und Kinderschutzhaus zu finden
Sozialdienst katholischer Frauen SkF
Beratungs- und Interventionsstelle Bersenbrück
Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt
Bürgermeister-Kreke-Str. 3
49593 Bersenbrück
Tel.: 05439/607137
Frauen- und Kinderschutzhaus
Tel.: 05439/3712
Bundesweites Hilfetelefon
kostenfrei und anonym
24 Stunden an 365 Tagen erreichbar
Tel.: 08000116016
Behinderung/Teilhabe
Beratungsstelle "Haus Mittendrin"
Renate Niefeld
Franz-Hecker-Str.20
49593 Bersenbrück
Tel. 05439 / 60 298-88
EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung)
Beratung für Menschen mit Behinderung, Menschen die von Behinderung bedroht sind, Angehörige
Gerberhof 10
49074 Osnabrück
Tel.: 0541/47055495
Finanzielle Unterstützung
Bürgergeld (zuvor Arbeitslosengeld II)
Das Bürgergeld können Sie beantragen, wenn Sie erwerbsfähig und hilfebdürftig sind. Nähere Infos finden Sie hier:
Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II erhalten
- müssen Sie keinen neuen Antrag stellen
- bleiben Ihre Ansprechpartner*innen beim zuständigen Jobcenter gleich
- Ihre Maßnahmen, wie Weiterbildungen, laufen wie gewohnt weiter
Für die Samtgemeinde Artland zuständige Stelle:
Maßarbeit kAöR-Außenstelle Bersenbrück
Am Bahnhof 15
49593 Bersenbrück
Tel.: 05439/6099-0
Wohngeld
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushaltes nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, haben Sie die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Maßgebend für die Bewilligung sind folgende Punkte:
Haushaltsgröße
Einkommen aller Haushaltsmitglieder
Höhe der Miete bzw. Belastung
Nähere Infos finden Sie unter:
Für die Samtgemeinde Artland zuständige Stelle:
Samtgemeinde Artland
Herr Teichmann/Frau Mosting
Markt 2
49610 Quakenbrück
Tel.: 05431/182-133/-146
Bildung und Teilhabe (BuT)
Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungesgesetz oder nach dem SGB XII erhalten, können Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Häufig werden diese Leistungen auch Bildungspaket genannt. Es können Mittel beantragt werden für
Klassenfahrten
Mittagessen in Schule, Kita oder Kindertagespflege
persönlichen Schulbedarf
Mitgliedsbeträge z.B. für den Sportverein...
Für die Samtgemeinde Artland zuständige Stelle:
Maßarbeit kAöR - Außenstelle Bersenbrück
Am Bahnhof 15
49593 Bersenbrück
Tel.: 05439/6099-0
Kindergeld und Kinderzuschlag
Familienkasse Niedersachsen-Bremen
Hannoversche Str. 6-8
49084 Osnabrück
Tel.: 0800-4555530 (kostenfrei)
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss kann gewährt werden, wenn Alleinerziehende vom anderen Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhaltszahlungen erhalten.
Nähere Infos erhalten Sie hier:
Für die Samtgemeinde Artland zuständige Stelle:
Samtgemeinde Artland
Frau König/Frau Siemens
Markt 2
49610 Quakenbrück
Tel.: 05431/182-136/-134
Landkreis Osnabrück Büro für Selbsthilfe und Ehrenamt