Ab dem ersten Lebensjahr haben Kinder einen Anspruch auf eine Förderung im Rahmen der Kindertagespflege oder einer Kindertageseinrichtung.
Die Kindertagespflege gilt als Betreuungsform in einem familienähnlichen Setting. Die Betreuung findet bei den Kindertagespflegepersonen im privaten Haushalt oder in speziell angemieteten Räumen statt. Zudem können 2 Kindertagespflegepersonen gemeinsam die Betreuung durchführen.
Insgesamt sind die Gruppen kleiner als in der institutionellen Betreuung (lediglich bis zu 5, 8 oder 10 fremde Kinder können gleichzeitig betreut werden) und es können flexiblere Zeiten ermöglicht werden.
In Krippengruppen werden Kinder unter 3 Jahren betreut. Sie gehören zur Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder und somit zur institutionellen Betreuung. In Krippengruppen können bis zu 15 Kinder gleichzeitig betreut werden
Beratung in Bezug auf die passende Betreuungsform für Ihr Kind erhalten Sie im Familienservicebüro.
Ab der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt haben die Kinder Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die Liste der Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Artland finden Sie auf dieser Seite.
Die Anmeldung für einen Krippen- oder Kitaplatz erfolgt ab Januar 2023 über das Programm Little Bird. Auf die Seite gelangen Sie hier:
für Quakenbrück: Little Bird Kitas Quakenbrück
für Badbergen: Little Bird Kitas Badbergen
für Nortrup: Little Bird Kitas Nortrup
für Menslage: Little Bird Kitas Menslage
Die Kindertagespflege muss im Familienservicebüro beantragt werden. Die dortigen Ansprechpartner*innen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.