Schwangerschaft / Geburt
Beratungsangebote
Schwangerenberatung
Schwangerenkonfliktberatung
Rauchen und Alkohol
Eine Schwangerschaft verändert das Leben komplett. Gerade in der ersten Zeit sind Schwangere unsicher – Was darf ich? Was darf ich nicht?
Zwei Dinge sollten dabei aber unbedingt vermieden werden: Zigaretten und Alkohol.
Trinkt eine Schwangere, trinkt das ungeborene Kind automatisch mit. Fetale Alkoholspektrum-Störungen (FASD) zählen zu den häufigsten angeborenen Behinderungen in Deutschland. Dies umfasst u.a. Schädigungen der Gehirnstruktur, Sprachstörungen, auffälliges Verhalten, körperliche Auffälligkeiten. Nach Schätzung der Bundesdrogenbeauftragten kommen hierzulande jährlich ca. 10.000 Kinder auf die Welt, die unter einer Form von FASD leiden.
Rauchen in der Schwangerschaft kann zu verringerter Lungenfunktion, plötzlichen Kindstod, verringertes Geburtsgewicht, Gesichtsspalten, Asthma… führen.
Es ist jedoch nicht so leicht aufzuhören, wenn man jahrelang geraucht oder Alkohol getrunken hat.
IRIS-Programm
Mit dem IRIS-Programm erhält jede Schwangere die Unterstützung, die sie hierfür benötigt. Das IRIS-Programm ist
Individuell
Anonym
Kostenlos
Digital
Ein Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Nähere Informationen erhalten Sie hier:
https://www.iris-plattform.de/
Hebammen
Bewegung
Checklisten
Hier finden Sie übersichtlich, welche wichtigen Punkte Sie im Rahmen einer Schwangerschaft/Geburt des Kindes beachten sollten
Vor der Geburt
| Was ? | Wann ? | Wo ? |
| Vorsorgeuntersuchungen | ab Beginn der Schwangerschaft | Gynäkologen |
| Betreuung durch Hebamme vor und nach der Geburt | ab Beginn der Schwangerschaft Hebamme suchen | Punkt Hebammen auf dieser Seite |
| Geburtsklinik/-einrichtung suchen | ab Beginn der Schwangerschaft | Geburtsklinik/-einrichtung |
| Resturlaub planen | Arbeitgeber | |
| Elternzeit planen | Beratung bei Elterngeldstellen und Frau & Betrieb nähere Infos unter | |
| Ärztliche Bescheinigung voraussichtlicher Geburtstermin | ca. 6-7 Wochen vor zuvor errechneter Geburtstermin | Gynäkologen |
| Einhaltung Mutterschutzfrist/Antrag auf Mutterschaftsgeld | Zahlung ab 6 Wochen vor Geburt und bis 8 Wochen nach Geburt Mehrlings-/Frühgeburten 12 Wochen nach Geburt | Krankenversicherung, privat Krankeversicherte beim Bundesversicherungsamt, oder Bundesamt für soziale Sicherung weitere Infos unter |
| Finanzielle Hilfen beantragen (Erstausstattungsbeihilfe, Ausstattung/Mehrbedarf für Schwangere | Mehrbedarf/Ausstattung für Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche Erstausstattungshilfe 2-3 Monate vor errechnetem Geburtstermin | Jobcenter/Maßarbeit |
| Hilfe in finanziellen Notsituationen | Schwangerenberatung - Stiftungen "Familie in Not" und "Mutter und Kind-Schutz des ungeborenen Lebens" | |
Krankenhaustasche packen
| rechtzeitig vor der Geburt |
Zur Geburt
Zur Geburt mitnehmen:
Dokumente
Mutterpass
Versichertenkarte der Krankenkasse oder Kostenübernahmeschein der Krankenkasse
Personalausweis
Stammbuch/Heiratsurkunde
bei unverheirateten Müttern Geburtsurkunde und ggf. Vaterschaftsanerkennung
ggf. Überweisung Gynäkolog*in
ggf. Allergiepass
Krankenhaustasche
2-3 Pyjamas, T-Shirts oder Nachthemden (bequem und weit) – mit Öffnung zum Stillen oder Knopfleiste
Shirt/Hemd zum Tragen während der Geburt
Rutschfeste Hausschuhe
1 Still-BH (dieser sollte ca. ein bis zwei Nummern größer ausfallen)
2 Hosen (am besten Jogginghosen, die Ihnen etwa im 6. Monat gepasst haben)
Socken
Baumwollslips/-unterhosen (bei 90 °C waschbar)
Pullover/Shirts
Bademantel
Handtücher und Waschlappen
Stillshirts
Bequeme Kleidung für die Heimfahrt
bei Geburt per Kaiserschnitt - extra weite Unterwäsche
Stilleinlagen
saugfähige Binden (keine Tampons)
Hygieneartikel (Zahnbürste, Zahnpasta, Shampoo, Duschgel....)
leere Tüte für Schmutzwäsche
Kleidung für den Säugling
Bodys (Gr. 56 bis 62)
Windeln
Strampler oder Höschen und Oberteil
Jacke, Mütze
Babydecke
Wenn Sie mit dem Auto nach Hause fahren: Autositz / Babyschale mit der
nötigen ausstattung für NeugeboreneWenn Sie zu Fuß gehen: Kinderwagen oder Tragetuch
Nützliches für die Geburt
ggf. Haargummis
ggf. Müsliriegel oder Obst, wenn die Geburt länger dauert
Lieblingsmusik zur Ablenkung und Entspannung, etwa als Playlist oder CD
Nach der Geburt
| Was? | Wann? | Wo? |
Geburt anzeigen/ Geburtsurkunde erhalten | innerhalb einer Woche nach der Geburt | Standesamt des Geburtsortes |
Kind krankenversichern/ Geburtsurkunde vorlegen | unmittelbar nach Geburt | Krankenversicherung Mutter oder Vater |
| geplante Elternzeit anmelden | ca. 6-8 Wochen vor Beginn der Elternzeit - i.d.R- 2 Wochen nach der Geburt | Arbeitgeber*in |
| Elterngeld beantragen | möglichst zeitnah nach Geburt, Leistung rückwirkend maximal 3 Monate | Elterngeldstelle der Samtgemeinde Artland oder beim Landkreis Osnabrück |
| ggf. Vaterschaftsanerkennung | auch vor der Geburt möglich | Standesamt der Samtgemeinde Artland oder beim Landkreis Osnabrück |
| ggf. Antrag auf Unterhaltsvorschuss (für alleinerziehende Elternteile, die keinen Unterhalt erhalten) | nach der Geburt | Unterhaltsvorschusskasse der Samtgemeinde Artland oder beim Landkreis Osnabrück |
Kindergeld beantragen/ ggf. Kinderzuschlag beantragen | nach der Geburt | Familienkasse bei der Agentur für Arbeit Osnabrück |
| Änderung der Steuerklasse | nach der Geburt | Finanzamt |
| Nachsorge/Rückbildungsgymnastik | nach der Geburt | behandelnde Hebamme |
| Kind für Vorsorgeuntersuchungen anmelden | nach der Geburt Übersicht der Vorsorgeuntersuchungen unter | beim Kinderarzt - Kinderärzte siehe diese Webseite |
| Berufsrückkehr planen/Kinderbetreuung organisieren | je nach individuellen Vorstellungen/Planungen | siehe diese Webseite und |
| ggf. Arbeitslosengeld II beantragen | Jobcenter/Maßarbeit | |
| ggf. Wohngeld beantragen | Wohngeldstelle |
Elterngeld
Sie haben ein Kind bekommen und betreuen es selbst?
Dann haben Sie einen Anspruch auf Eltern-Geld.
Ein Eltern-Teil bekommt höchstens 12 Monate lang Eltern-Geld.
Für beide Eltern-Teile zusammen sind es höchstens 14 Monate.
Für den Eltern-Geld-Anspruch gelten diese Voraussetzungen:
Sie leben in Deutschland.
Sie wohnen mit Ihrem Kind zusammen.
Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
Sie arbeiten gar nicht oder
höchstens 32 Stunden pro Woche.
Die Höhe des Eltern-Geldes hängt von dem Einkommen ab, das Sie vor der Geburt Ihres Kindes verdient haben.
Aber Sie haben auch dann einen Anspruch auf Eltern-Geld, wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten.
Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Eltern-Geld-Anspruch ist?
Dann nutzen Sie den Elterngeldrechner im Familien-Portal.
Der Staat zahlt Eltern-Geld für
Ihr eigenes Kind,
das Kind Ihres Ehemanns und Ihrer Ehefrau,
das Kind Ihres Partners oder Ihrer Partnerin,
Ihr Adoptiv-Kind.
In bestimmten Fällen gibt es auch Eltern-Geld für
Ihr Enkel-Kind oder Ihr Ur-Enkel-Kind,
Ihre Nichte oder Ihren Neffen,
Ihre Schwester oder Ihren Bruder.
Wo müssen Sie Eltern-Geld beantragen?
Samtgemeinde Artland
Eltern-Geld-Stelle
Markt 2
49610 Quakenbrück
Frau Imholte/Frau Potthoff
Tel.: 05431/182-134, - 136
Wann müssen Sie Eltern-Geld beantragen?
Eltern-Geld wird rückwirkend höchstens für 3 Monate gezahlt.
Also stellen Sie den Antrag spätestens im 3. Lebens-Monat Ihres Kindes.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Sie bekommen Eltern-Geld und arbeiten verkürzt?
Dann können Sie Ihren Anspruch auf Eltern-Geld verlängern.
Diese Möglichkeit heißt Eltern-Geld Plus.
Mit Eltern-Geld Plus haben Sie genug Zeit für Familie und Beruf.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Berufsrückkehr
Beauftragte für Chanchengleichheit am Arbeitsmarkt
Andrea Kreft
Johannistorwall 56
49080 Osnabrück
Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Artland
Hildegard Brockhaus
Lange Str. 34
49610 Quakenbrück
Tel. 05431/182-555
Kinderärzte
KinderMVZ - Fürstenau
Bahnhofstr. 15
49584 Fürstenau
Tel: 05901/9585320
Familienpraxis Lohne
Dr. med Anne Klintworth
Franziskusstraße 4
49393 Lohne
Tel.: 04442/7038131
MediKids. Medizinisches
Kinder-& Jugendzentrum
Marienstraße 11
49377 Vechta
Tel: 04441 - 68 98
Praxis für Kinder- und Jugendmedizin
Dr. Ansgar Möller, Annika Blomendahl, Dr. Mareike Westermann
Bersenbrücker Str. 7
49577 Ankum
Tel: 05462/432
Dr. Tobias Revermann
Wilhelmstr. 1
49632 Essen (Oldb.)
Tel. 05434/9245036
Dr. med. Rüdiger Abel
Langenstr. 15
49624 Löningen
Tel.: 05432/3535
Krankenhäuser
Christliches Krankenhaus Quakenbrück
Danziger Straße 2
49610 Quakenbrück
Tel.: 05431/15-0
Marienhospital Ankum-Bersenbrück
Regionales Gesundheitszentrum
Lingener Str. 11
49577 Ankum
Tel.: 05462/8810
St. Josef-Hospital
(mit Entbindungsstation)
Krankenhausstr. 13
49661 Cloppenburg
Tel.: 04471/16-2020
Christliches Kinderhospital Osnabrück Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin
(Kinderklinik)
Johannisfreiheit 1
49074 Osnabrück
Tel.: 0541/70006000
Kinderhospital Am Schölerberg
(Kinderklinik)
Iburger Str. 187
49082 Osnabrück
Tel.: 0541/56020
St. Marienhospital
(mit Entbindungsstation und Kinderklinik)
Marienstr. 6-8
49377 Vechta
Tel.: 04441/990
Elisabeth-Kinderkrankenhaus
(mit Entbindungsstattion und Kinderklinik)
Rahel-Strauss-Str. 10
26133 Oldenburg
Tel.: 0441/4030
St. Bonifatius-Hospital
(mit Entbindungsstation und Kinderklinik)
Wilhelmstr. 13
49808 Lingen (Ems)
Tel.: 0591 9100
Osteopathie/Chirotherapie/Orthopädie
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